Fachstelle gegen häusliche Gewalt

Gewalt gegen Frauen im häuslichen Bereich ist eine Verletzung der Würde und des Selbstbestimmungsrechtes von Frauen. Durch die von Männern ausgeübte Gewalt werden Frauen in ihrer körperlichen Unversehrtheit, ihrer Würde und ihrem Selbstbestimmungsrecht beeinträchtigt. Die körperlichen, seelischen und wirtschaftlichen Folgen der Gewalt sind für Frauen vielfältig.

Gewaltschutzgesetz

Seit Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes 2002 hat die Polizei in akuten häuslichen Gewaltsituationen die Möglichkeit, den Täter der Wohnung zu verweisen und für 10 Tage ein Rückkehrverbot gegen ihn auszusprechen. Darüber hinaus stehen dem Opfer weitere rechtliche Schritte zur Verfügung.

Sie und Ihre Kinder haben ein Recht auf ein gewaltfreies Leben!

Wir unterstützen Sie,

  • Wege zu finden, sich vor weiteren Gewalttätigkeiten zu schützen.
  • dass Sie wieder selbstbestimmt und mit der notwendigen Durchsetzungskraft weiterleben können.
  • in Ihrem Heilungsprozess von den Folgen der Gewalterfahrung.

Für Angehörige und Bezugspersonen

Als Bezugsperson einer von häuslicher Gewalt betroffenen Frau/Mädchen sind Sie vielleicht verunsichert und wissen nicht, wie Sie mit der Situation umgehen sollen. Ihre Reaktion ist jedoch von nicht zu unterschätzender Bedeutung, denn diese bestimmt mit, inwieweit es der betroffenen Frau/Mädchen gelingt, die Gewalterfahrung zu verarbeiten. Ein unvoreingenommenes Zuhören bedeutet für die Betroffene in den meisten Fällen eine psychische Entlastung.

Holen Sie sich selber als Entlastung professionelle Hilfe.

Angebote


» Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Links"

0/40 neue Mitglieder